Was auf einer Rechnung stehen muss
Der Formalismus bei der Umsatzsteuer wird immer größer. Der Finanzminister zieht alle Register, um zu „seiner“ Umsatzsteuer zu kommen und um Gaunereien zu verhindern: Die formalen Kriterien für die Rechnung und dem damit in Verbindung stehenden Vorsteuerabzug werden immer umfangreicher. So muss für Umsätze an andere Unternehmer auf Rechnungen über € 10.000, auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers angeführt sein. Damit sind es bereits 11(!) Angaben, die aus einem Stück Papier eine Rechnung iS des UStG machen. Manche dieser Angaben können in Sonderfällen dann wieder entfallen. Nachfolgend finden Sie die 11 Angaben, womit Sie leicht prüfen können, ob Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen vollständig sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers (genau: des liefernden oder leistenden Unternehmers)
- UID-Nummer des Rechnungsausstellers*
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers*
- UID-Nummer des Leistungsempfängers*
- Menge und handelsübliche Bezeichung
- Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt
- Steuer-Prozentsatz oder Hinweis auf Befreiung; bei Bauleistungen gem § 19 UStG Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers
- Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt*
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummer*
Die mit * gekennzeichneten Rechnungsmerkmale können bei Rechnungen, die inklusive USt kleiner als € 150,- sind, entfallen. Sonderregelungen gelten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, bei den sog. Reverse-Charge Leistungen insbesondere in der Bauwirtschaft, für Land- und Forstwirte und dann, wenn der Empfänger der Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Bitte lassen Sie unvollständige Rechnungen berichtigen und fragen Sie uns, wenn Sie Zweifel haben. Mangelhafte Rechnungen sind später oft nicht mehr zu sanieren und haben teure umsatzsteuerliche Konsequenzen.
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
