Auto-Leasing in Deutschland
Das PkW-Leasing in Deutschland, war schon bisher eine holprige Angelegenheit. Denn was theoretisch funktioniert hat, war praktisch alles andere als angenehm. Die Finanzverwaltung erfuhr durch Kontrollmitteilungen, wer in Deutschland geleast hat und beschenkte den Leasingnehmer mit einer Betriebsprüfung, was diesen vermutlich nur bedingt freut.
Ab 1.1.2010 ist das Ganze aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes schon nicht gar nicht mehr attraktiv. Zur Vermeidung des "Leasingtourismus" wird das Pkw-Leasing ab 2010 und im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage, am Empfängerort besteuert, das ist der Ort, an dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
Wenn daher ein österreichischer Unternehmer in Deutschland einen Pkw least, liegt der Leistungsort in Österreich und es ist österreichisches Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Im Ergebnis bedeutet das, dass beim Auslandsleasing 20 % Umsatzsteuer in Form der sog. Reverse-Charge-Umsatzsteuer anfällt, die jedoch nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist und somit kostenwirksam wird. Schade, aber es war irgendwie zu erwarten, dass es zu einer solchen Regelung kommt.
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
