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Wie sich Gesellschaften vor Strafe schützen

Seit 2006 gilt das sogenannte Verbandverantwortlichkeitsgesetz (VbVG). Darin ist geregelt, dass für bestimmte Verfehlungen von Geschäftsführern und Mitarbeitern zusätzlich auch deren Arbeitgeber strafbar wird, wenn er eine Gesellschaft ist.

Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Verantwortlichkeitsfälle, wobei als Voraussetzung gilt, dass die mit Strafe bedrohten Handlungen im Namen der Gesellschaft (Verband) aus dessen Organisationsbereich heraus begangen werden, und diese nicht selbst Opfer ist.

In beiden Fällen ist das entscheidende Kriterium für eine eventuelle Verbandshaftung, die mangelnde Überwachung und Kontrolle im Unternehmen.

Die möglichen Strafen sind im Wesentlichen Geldstrafen, die empfindlich hoch werden können. Die Eintragung einer Vorstrafe der Gesellschaft im Strafregister ist auch nicht gerade erbaulich. Besonders problematisch ist, dass die in Frage kommenden Verfehlungen nirgends aufgelistet sind. Sie sind in den unzähligen verschiedenen Gesetzen – zum Teil sogar in Landesgesetzen – enthalten. Wie schützt man sich also, wenn man nicht weiß, wovor? Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass ein Arbeitgeber ja nicht wie ein Kindermädchen auf seine Mitarbeiter acht geben kann; gerade Mitarbeiter mit Verantwortung und mit leitenden Aufgaben können nicht ständig detektivisch verfolgt werden. Was also tun? Es sind vereinfacht gesagt zwei Dinge, die man als Arbeitgeber tun kann, um das eigene strafrechtliche Risiko möglichst gering zu halten:

Der langen Rede kurzer Sinn: Das Unternehmensstrafrecht ist relatives Neuland, und es fehlen noch Erfahrungswerte darüber, was genau und wie viel man als Arbeitgeber tun muss, um die eigene Haftung auszuschließen. Eines ist aber klar: Wer gar nichts tut, ist schnell dran. Treffen Sie daher zumindest wenige grundlegende Maßnahmen, um das Risiko von Rechtsverstößen zu reduzieren und halten Sie diese schriftlich fest.


Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!