Checkliste Mehr - Weniger - Rechnung
für Einkommensteuererklärung Formular E 1a
für Feststellungserklärung Formular E 6a
für Körperschaftsteuer - Erklärung Formular K1
| Mehr-Weniger-Rechnung, einzelne Positionen Die in der Praxis am häufigsten Positionen sind mit !! gekennzeichnet. |
Kennzahl im Formular E 1a/ E 6 | Kennzahl im Formular K 1 | |
|---|---|---|---|
| Zuführung zu Rücklagen/Auflösung von Rücklagen
Beispiel: Dotierung der gesetzlichen Rücklage (Hinzurechnung zum Gewinn) |
9236 | ||
Gewinne/Verluste von Gruppenmitgliedern, die aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages im unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn/Bilanzverlust des Gruppenträgers enthalten sind Handelsrechtliche Gewinne von Gruppenmitgliedern sind hier abzuziehen, handelsrechtliche Verluste hinzuzurechnen. Mit den Angaben in K1g (Gruppenbesteuerung) und den Körperschaftsteuererklärungen der übrigen Teilnehmer an der Unternehmensgruppe erfolgt die Ermittlung des Gruppeneinkommens EDV-unterstützt. |
9238 | ||
| !! | Korrekturen zu Abschreibungen auf Anlagevermögen
Beispiele: Afa für Gebäude (steuerlich max. 3 %), Afa für Firmenwert (Handelsrecht: Nutzungsdauer 2 bis 15 Jahre, Steuerrecht: Gewerbebetrieb 15 Jahre, Freiberufler 5 Jahre) Nur K 1 für Kfz: Anpassung an Nutzungsdauer von 8 Jahren; Luxustangente für Afa sind in KZ 9260 zu erfassen |
9240 | 9240 |
Korrekturen zu Abschreibungen vom Umlaufvermögen und Wertberichtigung zu Forderungen Beispiel: Verbot pauschaler Wertberichtigung zu Forderungen, hingegen pauschale Einzel¬wert¬berichtigung auch steuerlich zulässig |
9250 | 9250 | |
| !! | Korrekturen zu Kfz-Kosten (Unterschiedlich für E1a, E6 und K1!) Achtung neu in E 1a ab 2008: Alle vorgenommenen Korrekturen für Kfz sind in dieser KZ einzutragen, d.h. Afa, Luxustangente, Leasingaktivposten, etc. |
9260 | 9260 |
| !! | Korrekturen zu Mietaufwand und Leasing Nur K 1 für Kfz: Leasingaktivposten (Anpassung der im Leasingaufwand enthaltenen Abschreibungskomponente auf eine Abschreibung basierend auf 8-jähriger Nutzungsdauer) |
9270 | 9270 |
| !! | Korrekturen zu Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder Generell nicht abzugsfähig sind Repräsentationsaufwendungen, das sind Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind und geeignet sind, sein gesellschaftliches Ansehen zu fördern. Die Bewirtungsaufwendungen sind zu unterteilen:
|
9280 | 9280 |
Nichtfestsetzung von Gewinnen wegen Überführung ins Ausland (§ 6 Z 6 lit. B EStG) Gewinne für die eine Nichtfestsetzung beantrag wird (KZ 805 in E 1) sind hier auszuweisen |
9281 nur E1a | ||
Korrekturen zu Sozialkapitalrückstellungen Beispiele: Abfertigungsrückstellung (Differenz zw. handelsrechtlicher und steuerlicher Rückstellung, ds 45 % der fiktiven Ansprüche für 2003 bzw. 60 % für Dienstnehmer ab 50 Jahren), Pensionsrückstellung (Diff. hr. und strl. Rst), Jubiläumsgeldrückstellung für Dienstjubiläen (Diff. hr. und strl. Rst), Jubiläumsgeldrückstellung für Firmenjubiläen steuerlich nicht abzugsfähig |
9290 sonst. Ander. | 9282 | |
| !! | Korrekturen zu Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen Pauschal gebildete Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Einzelrückstellungen sind zulässig, wobei ein konkreter Schaden bereits am Bilanzstichtag vorhanden sein muss und der Nachweis vorliegt, dass eine Inanspruchnahme durch einen Kunden erfolgt. |
9290 sonst. Änder. | 9284 |
| !! | Korrekturen zu sonstigen Rückstellungen Langfrist. Rückstellungen = sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt, sind mit 80 % anzusetzen (davon ausgenommen Sozialkapital). Rückstellung für Produkthaftung und Prozesskosten ohne konkrete Inanspruchnahme steuerlich nicht abzugsfähig |
9290 sonst. Änder. | 9286 |
Verdeckte Ausschüttungen inkl. Kapitalertragsteuer Eine verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn die Gesellschaft einem Gesellschafter (oder Angehörigen) Vermögensvorteile zuwendet, die sie einem Nichtgesellschafter nicht gewähren würde. Beispiele: unangemessen hohes Gehalt für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, zinsenfreie Darlehen, verbilligter Verkauf von Gegenständen an Gesellschafter überhöhter Ankauf von Gegenständen des Gesellschafters, etc. Übernimmt die Gesellschaft die Kapitalertragsteuer für die verdeckte Ausschüttung, ist die KESt ebenfalls in der Kennzahl hinzuzuzählen. |
9288 | ||
| !! | Körperschaftsteuer G&V-wirksam verbuchte Körperschaftsteuer (KöSt-Zahlungen, Dotierung und Auflösung von Rückstellungen) sowie ausländische Ertragsteuern, latente Steuern sowie Steuerumlagen bei Bestehen einer Unternehmensgruppe |
9292 | |
| Kapitalertragsteuer, die vom Schuldner einbehalten und übernommen wurde | 9293 | ||
6/7 von Teilwert-Abschreibungen oder Veräußerungsverlusten von Beteiligungen des Anlagevermögens Im Jahr der Abschreibung/Veräußerung sind 6/7 hinzuzurechnen, in den Folgejahren ist jeweils 1/7 abzuziehen (siehe Kennzahl 9296). |
9294 | ||
| 50 % der Vergütungen an Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, u.ä. | 9295 | ||
1/7 von Teilwert-Abschreibungen oder Veräußerungsverlusten von Beteiligungen des Anlagevermögens siehe Erläuterung zu Kennzahl 9294 |
9296 | ||
| Fünzehntelbeträge aus Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs 7 (nur bei Gruppenbesteuerung) | 9297 | ||
| !! | Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 und Abs 2 KStG Steuerfreie Beteiligungserträge aus inländischen Beteiligungen (Abs 1) und internationalen Schachteln (Abs 2) Hingegen sind Beteiligungserträge von Schachtelbeteiligungen gemäß Abs 3 (Missbrauchs-VO) hier nicht einzutragen, da diese Beteiligungserträge nicht steuerfrei sind, sondern lediglich die ausländische Steuer angerechnet werden kann. Eintragung im Formular: Beteiligungserträge: Kennzahl 672, |
9298 | |
Steuerfreie Wertänderung gemäß § 10 Abs 3 KStG Steuerneutralität von Gewinnen, Verlusten oder sonstige Wertänderungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen. Die Steuerneutralität gilt nicht, wenn auf Steuerpflicht otpiert wurde. |
9302 | ||
Nachversteuerung gemäß § 2 Abs 8 EStG In den Vorjahren im Inland geltend gemachte Verluste sind in dem Veranlagungszeitraum hinzuzuzählen, in dem sie im Ausland gewinnmindernd geltend gemacht werden oder geltend gemacht werden können. |
9303 | ||
| !! | Sonstige Zurechnungen Beispiele: Zuschlag wegen Wertpapierunterdeckung, Kosten der Lebensführung, Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien oder endbesteuerten Einkünften, Privatsteuern, Disagio und Geldbeschaffungskosten (im 1. Jahr), Differenz zw. Unternehmensrechtlichem und steuerlichem Ergebnis aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft als Mitunternehmer |
9290 sonst. Änder. | 9304 |
| !! | Sonstige Abrechnungen Beispiele: Freibeträge (Bildung, Forschung) und Prämien (Bildung, Forschung, Lehrlingsausbildung, Investitionszuwachs), Anpassung Betriebsprüfung, Disagio und Geldbeschaffungskosten (ab 2. Jahr), für § 5-Gewinnermittler: Abzug endbesteuerter inländischer Kapitalerträge sowie dem besonderen Steuersatz unterliegenden ausländischen Kapitalerträge (Details siehe Erläuterungen zum Formular E 1a zur Kennzahl 9090) |
9290 sonst. Änder. | 9306 |
| Zuzurechnende Ergebnisse als Minderbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft (Beilage K1g) | 726 | ||
Abzüglich positiver ausländ. Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht einem anderen Staat zusteht Hierunter fallen die gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich freizustellenden ausländischen Einkünfte, wobei die Auslandseinkünfte nach österr. Recht zu ermitteln sind. |
678 | ||
Ausländische Verluste aus Betriebstätten, für die das Besteuerungsrecht einem anderen Staat zusteht Eintrag ausländischer Verluste, die nach § 2 Abs 8 EStG mit inländischen Einkünften ausgeglichen worden sind. |
746 |
Exkurs: Freibetrag für investierte Gewinne – FBiG, E 1a
nur für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
| Freibetrag für investierte Gewinne | Formular E 1a | |
|---|---|---|
| !! | FBiG für körperliche Wirtschaftsgüter Achtung: Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages |
9227 |
| !! | FBiG für Wertpapiere Achtung: Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages |
9229 |
| Nachzuversteuernder FBiG | 9234 |
Exkurs: Die Kfz-Kosten in den Steuererklärungsformularen E 1a und K 1
| Arten von Kosten | Tatsächliche angefallene Kosten (einzutragen im Block "Aufwendungen") | Korrekturen (einzutragen im Block "Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung") |
|---|---|---|
| Laufende Kosten wie Treibstoff, Instandhaltung, Reparatur, Service, Versicherung, Steuern | 9170 | E 1a/K1 9260 (insbes. Luxustangente für wertabhängige Betriebskosten) |
| Afa | 9130 | E 1a 9260 K 1 9240 (Anpassung an ND von 8 Jahren, Luxustangente für Afa) |
| Leasing | 9180 | E 1a 9260 K 1 9270 (Leasingaktivposten) |
| Kfz-Kosten, die über Km-Geld geltend gemacht werden | 9160 | 9260/9304 |
| Privatanteile nicht gebucht | ---- | 9260/9304 |
| Privatanteile gebucht | 9090/9230 | ---- |
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
