Hackl und Co OG Steuerberatungsgesellschaft - Springe direkt:

Juni 2009

Ausgabe:

Umsatzsteuer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ab 2010

Das Abgabenänderungsgesetz 2009, welches bisher als Regierungsvorlage vorliegt, bringt eine Neuregelung des Leistungsortes bei Dienstleistungen. Das Abgabenänderungsgesetz setzt damit das Mehrwertsteuerpaket der EU um. ...mehr

Kurzarbeit Neu

Kurzarbeit ist die befristete Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Ziel ist es, die Beschäftigung bei unvorhersehbaren und vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu sichern. ...mehr

Steuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen

Im Ministerialentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2009 ist eine Einkommensteuerbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen vorgesehen, die von gemeinnützigen, auf dem Gebiet des Körpersports tätigen, Rechtsträgern an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden kann. ...mehr

Unser Tipp

Tierhaltung in Mietwohnungen ...mehr

Änderung der Gruppenbesteuerung

Das Abgabenänderungsgesetz 2009, welches als Regierungsvorlage vorliegt, bringt auch einige Änderungen für Unternehmensgruppen. Dazu gehören ein einheitlicher Bilanzstichtag und eine Nachversteuerung bei qualifizierter Umfangminderung bei einem ausländischen Gruppenmitglied. ...mehr

Änderung der Gruppenbesteuerung

Einheitlicher Bilanzstichtag

Der Gruppenträger und alle unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieder müssen künftig auf denselben Stichtag bilanzieren. Der einheitliche Stichtag soll für den Gruppenträger und alle inländischen Gruppenmitglieder gelten. Mangels Besteuerungshoheit soll der einheitliche Bilanzstichtag für ausländische Gruppenmitglieder nicht nötig sein. Dies soll eine zügige Abwicklung gewährleisten und Ge-staltungsmöglichkeiten verhindern. Auch Beteiligungsgemeinschaften sollen nur mehr gebildet werden können, wenn ein einheitlicher Bilanzstichtag vorliegt.

Bei neu zu bildenden Gruppen (Anträge nach dem 30.6.2009 unterfertigt) ist dies von Beginn an anzuwenden. Bei be-stehenden Gruppen muss der einheitliche Gruppenstichtag bis zum 31.12.2009 beim zuständigen Finanzamt bekanntgegeben werden.

Nachversteuerung bei Auslandsverlusten

Spätestens zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines beschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds kommt es auch bisher schon zur Nachversteuerung der in Österreich geltend gemachten Verluste. Nun wird zusätzlich der Tatbestand des wirtschaftlichen Ausscheidens eingefügt. Damit soll unterbunden werden, dass beschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder als leere Mantelgesellschaften formal in der Unternehmensgruppe gehalten werden, um die Nachversteuerung zu vermeiden. Ist die Größe der ausländischen Körperschaft wirtschaftlich nicht mehr mit dem Umfang im Verlustentstehungsjahr vergleichbar, kommt es zu einer Nachversteuerung der Auslandsverluste.

Verfahrensrechtliche Änderungen

Änderungen des Feststellungsbescheids über die Unternehmensgruppe müssen künftig nur mehr an das betroffene Gruppenmitglied und den Gruppenträger ergehen.

Stand: 11. Mai 2009