Insolvenzverfahren ab 1.7.2010 - Sanierungsverfahren als Chance
In der Praxis sind immer wieder Unternehmen anzutreffen, denen leider – aus welchen Gründen auch immer – wirtschaftlich das Wasser bis zum Hals steht. Wer in solchen Situationen rechtzeitig ein Sanierungsverfahren im Sinn des Insolvenzrechtes einleitet, hat nicht nur verbesserte Chancen, danach wirtschaftlich wieder auf gesünderen Beinen zu stehen, sondern vermeidet unangenehme zivil-, straf- und abgabenrechtliche Haftungen.
Das neue Insolvenzrecht bringt eine freundlichere Diktion mit sich und erleichtert sowohl die rechtzeitige Einleitung als auch die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.
- So heißt es nicht mehr unschön „Ausgleich“ oder „Zwangsausgleich“ sondern statt dessen „Sanierungsverfahren mit/ohne Eigenverwaltung“.
- Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (entsprechend dem bisherigen Zwangsausgleich mit einer Zahlungsquote von 20 %) kann nun auch ohne Umweg über einen Konkurs beantragt werden und auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit und nicht erst wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist! Das erhöht die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung massiv.
- Ferner wurde die Abstimmung der Gläubiger über die Annahme eines Sanierungsplans ebenso erleichtert, wie auch der Formalismus für die Durchführung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung eher gering ist. Hingegen ist ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (entspricht dem bisherigen Ausgleich) in der Durchführung eher aufwändig.
Diese Ausführungen sollen keineswegs einen Aufruf zur Sanierung auf Kosten der Gläubiger darstellen, sollen jedoch Unternehmen, die von Jahr zu Jahr wirtschaftlich schlechter dastehen, anregen, darüber nachzudenken, wie es weiter gehen soll und sich die Möglichkeiten, Pflichten und Haftungen, die eine Insolvenz mit sich bringt, bewusst zu machen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Ihre Schulden immer höher werden und zunehmend ernste Zahlungsschwierigkeiten auftreten, könnte das darauf hinweisen, dass ein Insolvenzgrund vorliegt, der natürliche Personen, Unternehmer und Geschäftsführer dazu verpflichtet, unverzüglich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Sprechen Sie mit uns oder mit Ihrem Rechtsanwalt, wenn Sie erkennen, dass die genannten Probleme bestehen. Eine Flucht nach vorne ist besser, als in die Flucht geschlagen bzw. in den Konkurs getrieben zu werden.
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
