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Insolvenzverfahren ab 1.7.2010 - Sanierungsverfahren als Chance

In der Praxis sind immer wieder Unter­nehmen anzutreffen, denen leider – aus welchen Gründen auch immer – wirtschaftlich das Wasser bis zum Hals steht. Wer in solchen Situationen rechtzeitig ein Sanierungsver­fahren im Sinn des Insolvenz­rechtes einleitet, hat nicht nur verbesserte Chan­cen, danach wirtschaftlich wieder auf gesün­deren Beinen zu stehen, sondern vermeidet unange­neh­me zivil-, straf- und abga­ben­rechtliche Haftungen.

Das neue Insolvenzrecht bringt eine freundlichere Diktion mit sich und erleichtert sowohl die recht­zeitige Einleitung als auch die Durch­führung eines Insolvenzverfahrens.

Diese Ausführungen sollen keineswegs einen Aufruf zur Sanierung auf Kosten der Gläubiger darstellen, sollen jedoch Unternehmen, die von Jahr zu Jahr wirtschaftlich schlechter dastehen, anregen, darüber nachzudenken, wie es weiter gehen soll und sich die Möglichkeiten, Pflichten und Haftungen, die eine Insolvenz mit sich bringt, bewusst zu machen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn Ihre Schulden immer höher werden und zunehmend ernste Zahlungsschwierigkeiten auftreten, könnte das darauf hinweisen, dass ein Insolvenzgrund vorliegt, der natürliche Personen, Unternehmer und Geschäftsführer dazu verpflichtet, unver­züglich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Sprechen Sie mit uns oder mit Ihrem Rechtsanwalt, wenn Sie erkennen, dass die genannten Probleme bestehen. Eine Flucht nach vorne ist besser, als in die Flucht geschlagen bzw. in den Konkurs getrieben zu werden.

Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!