Gut gemeinte Tipps vor Jahresende
Viele Magazine, die sich mit Geld und Steuern befassen, geben Empfehlungen vor Jahresende in Form von Checklisten. Diese sagen, was man heuer noch alles tun sollte, um Steuern zu sparen. Immer wieder liest man die Empfehlung „Rückstellungen bilden“. Da Rückstellungen erst in der Bilanz gebildet werden und vor dem 31.12. diesbezüglich nichts zu veranlassen ist, ist der Ratschlag „Rückstellungen bilden“ zu diesem Zeitpunkt natürlich Unfug. Bei der Bilanzerstellung ist es allerdings wichtig, auf keine der möglichen Rückstellungen zu vergessen zB für GSVG-Beiträge, Aufwendungen iZm Altersteilzeit etc. und auf die Besonderheiten iZm langfristigen Rückstellungen zu achten.
Noch schnell vor Jahresende investieren?
Der Steuertipp in vielen Wirtschaftsmagazinen, vor Ablauf eines Jahres noch schnell betriebliche Investitionen vorzunehmen, war viele Jahre eine ausgesprochen „dumme Empfehlung“. Heuer sollten Einzelunternehmer und Personengesellschaften jedoch ernsthaft darüber nachdenken.
Investitionen knapp vor Jahresende sind eine heikle Sache, denn sinnvolle betriebliche Investitionen sollten sorgfältig geplant und durchgeführt werden und nicht überhastet wegen einer vermeintlichen Steuerersparnis noch wenige Tage vor Weihnachten. Denn die Halbjahresabschreibung, die mit abnutzbaren Wirtschaftsgütern verbunden ist, vermindert den steuerpflichtigen Gewinn in Relation zum finanziellen Aufwand und zum Risiko einer Fehlinvestition nur geringfügig.
Ab 2010 stimmt diese Aussage in zahlreichen Fällen deshalb nicht mehr, da erstmals ein Gewinnfreibetrag in Höhe der Investitionen, maximal jedoch 13 % des Gewinnes gewinnmindernd angesetzt werden kann; und auf eine de facto zusätzliche Abschreibung von 100 % einer Investition sollte man doch nicht verzichten?
In einem gesonderten Beitrag lesen Sie, wie der Gewinnfreibetrag im Detail funktioniert. Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie dazu Fragen haben und stellen Sie durch ausreichend hohe Anschaffungen sicher, dass der Ihnen zustehende Gewinnfreibetrag auch in Anspruch genommen werden kann.
Für Investitionen in letzter Minute eignen sich besonders Wertpapiere, die man vier Jahre behalten muss und danach steuerfrei verkaufen kann. Ihre Bank weiß darüber Bescheid, welche Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag geeignet sind. Wichtig: Ein Kaufauftrag am 30. Dezember kommt zu spät; die Wertpapiere müssen am 31.12.2011 auf Ihrem Depot liegen.
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
