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Checkliste Mehr - Weniger - Rechnung

für Einkommensteuererklärung Formular E 1a
für Feststellungserklärung Formular E 6a
für Körperschaftsteuer - Erklärung Formular K1

  Mehr-Weniger-Rechnung, einzelne Positionen
Die in der Praxis am häufigsten Positionen sind mit !! gekennzeichnet.
Kennzahl im Formular E 1a/ E 6 Kennzahl im Formular K 1
  Zuführung zu Rücklagen/Auflösung von Rücklagen

Beispiel: Dotierung der gesetzlichen Rücklage (Hinzurechnung zum Gewinn)

  9236
 

Gewinne/Verluste von Gruppenmitgliedern, die aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages im unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn/Bilanzverlust des Gruppenträgers enthalten sind

Handelsrechtliche Gewinne von Gruppenmitgliedern sind hier abzuziehen, handelsrechtliche Verluste hinzuzurechnen. Mit den Angaben in K1g (Gruppenbesteuerung) und den Körperschaftsteuererklärungen der übrigen Teilnehmer an der Unternehmensgruppe erfolgt die Ermittlung des Gruppeneinkommens EDV-unterstützt.

  9238
!! Korrekturen zu Abschreibungen auf Anlagevermögen

Beispiele: Afa für Gebäude (steuerlich max. 3 %), Afa für Firmenwert (Handelsrecht: Nutzungsdauer 2 bis 15 Jahre, Steuerrecht: Gewerbebetrieb 15 Jahre, Freiberufler 5 Jahre)

Nur K 1 für Kfz: Anpassung an Nutzungsdauer von 8 Jahren; Luxustangente für Afa sind in KZ 9260 zu erfassen
9240 9240
 

Korrekturen zu Abschreibungen vom Umlaufvermögen und Wertberichtigung zu Forderungen

Beispiel: Verbot pauschaler Wertberichtigung zu Forderungen, hingegen pauschale Einzel¬wert¬berichtigung auch steuerlich zulässig

9250 9250
!!

Korrekturen zu Kfz-Kosten (Unterschiedlich für E1a, E6 und K1!)

Achtung neu in E 1a ab 2008: Alle vorgenommenen Korrekturen für Kfz sind in dieser KZ einzutragen, d.h. Afa, Luxustangente, Leasingaktivposten, etc.
K 1: wie bisher: Erfassung der Korrekturen ohne Afa, Leasing und km-Geld Beispiel: Luxustangente für wertabhängige Betriebskosten, zB Kaskoversicherung

9260 9260
!!

Korrekturen zu Mietaufwand und Leasing

Nur K 1 für Kfz: Leasingaktivposten (Anpassung der im Leasingaufwand enthaltenen Abschreibungskomponente auf eine Abschreibung basierend auf 8-jähriger Nutzungsdauer)

9270 9270
!!

Korrekturen zu Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder

Generell nicht abzugsfähig sind Repräsentationsaufwendungen, das sind Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind und geeignet sind, sein gesellschaftliches Ansehen zu fördern.

Die Bewirtungsaufwendungen sind zu unterteilen:

  • zu 100 % abzugsfähige Aufwendungen (zB Verpflegungskosten anlässlich einer Schulung),
  • zu 50 % abzugsfähige Aufwendungen (zB Arbeitsessen im Vorfeld eines Geschäftsabschlusses) und
  • zur Gänze nicht abzugsfähige Aufwendungen (zB Arbeitsessen nach Geschäftsabschluss).
9280 9280
 

Nichtfestsetzung von Gewinnen wegen Überführung ins Ausland (§ 6 Z 6 lit. B EStG)

Gewinne für die eine Nichtfestsetzung beantrag wird (KZ 805 in E 1) sind hier auszuweisen

9281 nur E1a  
 

Korrekturen zu Sozialkapitalrückstellungen

Beispiele: Abfertigungsrückstellung (Differenz zw. handelsrechtlicher und steuerlicher Rückstellung, ds 45 % der fiktiven Ansprüche für 2003 bzw. 60 % für Dienstnehmer ab 50 Jahren), Pensionsrückstellung (Diff. hr. und strl. Rst), Jubiläumsgeldrückstellung für Dienstjubiläen (Diff. hr. und strl. Rst), Jubiläumsgeldrückstellung für Firmenjubiläen steuerlich nicht abzugsfähig

9290 sonst. Ander. 9282
!!

Korrekturen zu Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen

Pauschal gebildete Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Einzelrückstellungen sind zulässig, wobei ein konkreter Schaden bereits am Bilanzstichtag vorhanden sein muss und der Nachweis vorliegt, dass eine Inanspruchnahme durch einen Kunden erfolgt.

9290 sonst. Änder. 9284
!!

Korrekturen zu sonstigen Rückstellungen

Langfrist. Rückstellungen = sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als 12 Monate beträgt, sind mit 80 % anzusetzen (davon ausgenommen Sozialkapital).

Rückstellung für Produkthaftung und Prozesskosten ohne konkrete Inanspruchnahme steuerlich nicht abzugsfähig

9290 sonst. Änder. 9286
 

Verdeckte Ausschüttungen inkl. Kapitalertragsteuer

Eine verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn die Gesellschaft einem Gesellschafter (oder Angehörigen) Vermögensvorteile zuwendet, die sie einem Nichtgesellschafter nicht gewähren würde.

Beispiele: unangemessen hohes Gehalt für einen Gesellschafter-Geschäftsführer, zinsenfreie Darlehen, verbilligter Verkauf von Gegenständen an Gesellschafter überhöhter Ankauf von Gegenständen des Gesellschafters, etc.

Übernimmt die Gesellschaft die Kapitalertragsteuer für die verdeckte Ausschüttung, ist die KESt ebenfalls in der Kennzahl hinzuzuzählen.

  9288
!!

Körperschaftsteuer

G&V-wirksam verbuchte Körperschaftsteuer (KöSt-Zahlungen, Dotierung und Auflösung von Rückstellungen) sowie ausländische Ertragsteuern, latente Steuern sowie Steuerumlagen bei Bestehen einer Unternehmensgruppe

  9292
  Kapitalertragsteuer, die vom Schuldner einbehalten und übernommen wurde   9293
 

6/7 von Teilwert-Abschreibungen oder Veräußerungsverlusten von Beteiligungen des Anlagevermögens

Im Jahr der Abschreibung/Veräußerung sind 6/7 hinzuzurechnen, in den Folgejahren ist jeweils 1/7 abzuziehen (siehe Kennzahl 9296).

  9294
  50 % der Vergütungen an Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, u.ä.   9295
 

1/7 von Teilwert-Abschreibungen oder Veräußerungsverlusten von Beteiligungen des Anlagevermögens

siehe Erläuterung zu Kennzahl 9294

  9296
  Fünzehntelbeträge aus Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs 7 (nur bei Gruppenbesteuerung)   9297
!!

Beteiligungserträge gem. § 10 Abs 1 und Abs 2 KStG

Steuerfreie Beteiligungserträge aus inländischen Beteiligungen (Abs 1) und internationalen Schachteln (Abs 2)

Hingegen sind Beteiligungserträge von Schachtelbeteiligungen gemäß Abs 3 (Missbrauchs-VO) hier nicht einzutragen, da diese Beteiligungserträge nicht steuerfrei sind, sondern lediglich die ausländische Steuer angerechnet werden kann. Eintragung im Formular: Beteiligungserträge: Kennzahl 672,

  9298
 

Steuerfreie Wertänderung gemäß § 10 Abs 3 KStG

Steuerneutralität von Gewinnen, Verlusten oder sonstige Wertänderungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen. Die Steuerneutralität gilt nicht, wenn auf Steuerpflicht otpiert wurde.

  9302
 

Nachversteuerung gemäß § 2 Abs 8 EStG

In den Vorjahren im Inland geltend gemachte Verluste sind in dem Veranlagungszeitraum hinzuzuzählen, in dem sie im Ausland gewinnmindernd geltend gemacht werden oder geltend gemacht werden können.

  9303
!!

Sonstige Zurechnungen

Beispiele: Zuschlag wegen Wertpapierunterdeckung, Kosten der Lebensführung, Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien oder endbesteuerten Einkünften, Privatsteuern, Disagio und Geldbeschaffungskosten (im 1. Jahr), Differenz zw. Unternehmensrechtlichem und steuerlichem Ergebnis aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft als Mitunternehmer

9290 sonst. Änder. 9304
!!

Sonstige Abrechnungen

Beispiele: Freibeträge (Bildung, Forschung) und Prämien (Bildung, Forschung, Lehrlingsausbildung, Investitionszuwachs), Anpassung Betriebsprüfung, Disagio und Geldbeschaffungskosten (ab 2. Jahr), für § 5-Gewinnermittler: Abzug endbesteuerter inländischer Kapitalerträge sowie dem besonderen Steuersatz unterliegenden ausländischen Kapitalerträge (Details siehe Erläuterungen zum Formular E 1a zur Kennzahl 9090)

9290 sonst. Änder. 9306
  Zuzurechnende Ergebnisse als Minderbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft (Beilage K1g)   726
 

Abzüglich positiver ausländ. Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht einem anderen Staat zusteht

Hierunter fallen die gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich freizustellenden ausländischen Einkünfte, wobei die Auslandseinkünfte nach österr. Recht zu ermitteln sind.

  678
 

Ausländische Verluste aus Betriebstätten, für die das Besteuerungsrecht einem anderen Staat zusteht

Eintrag ausländischer Verluste, die nach § 2 Abs 8 EStG mit inländischen Einkünften ausgeglichen worden sind.

  746

Exkurs: Freibetrag für investierte Gewinne – FBiG, E 1a

nur für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

  Freibetrag für investierte Gewinne Formular E 1a
!!

FBiG für körperliche Wirtschaftsgüter

Achtung: Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages

9227
!!

FBiG für Wertpapiere

Achtung: Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages

9229
  Nachzuversteuernder FBiG 9234

Exkurs: Die Kfz-Kosten in den Steuererklärungsformularen E 1a und K 1

Arten von Kosten Tatsächliche angefallene Kosten (einzutragen im Block "Aufwendungen") Korrekturen (einzutragen im Block "Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung")
Laufende Kosten wie Treibstoff, Instandhaltung, Reparatur, Service, Versicherung, Steuern 9170 E 1a/K1 9260 (insbes. Luxustangente für wertabhängige Betriebskosten)
Afa 9130 E 1a 9260 K 1 9240 (Anpassung an ND von 8 Jahren, Luxustangente für Afa)
Leasing 9180 E 1a 9260 K 1 9270 (Leasingaktivposten)
Kfz-Kosten, die über Km-Geld geltend gemacht werden 9160 9260/9304
Privatanteile nicht gebucht ---- 9260/9304
Privatanteile gebucht 9090/9230 ----

Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!