KFZ - Leasing und der Schmäh dabei
Autohändler
sind erfinderisch und trickreich, wenn es darum geht, ein Auto zu
verkaufen. Das ist auch ihr gutes Recht. Umgekehrt muss man als Kunde ja nicht auf
jeden Verkaufsschmäh hereinfallen.
Eine Standard-Frage der Autoverkäufer lautet: „Wollen Sie das
Auto unbedingt kaufen oder kommt auch Leasing in Frage?“
Sofern Leasingvarianten nicht entschieden zurück gewiesen werden, wird der
Verkäufer zumindest sagen: „Ich biete Ihnen unverbindlich auch
Leasing an – das können Sie ja noch später
entscheiden.“
Gegen ein Angebot über ein sogenanntes Finanzierungs-Leasing ist auch nichts einzuwenden. Manchmal heißt das auch Restwert-Leasing. Diese Leasing-Variante entspricht wirtschaftlich einer Finanzierung mit Kredit. Sofern der zugrundeliegende Zinssatz den Zinssatz für eine Kreditfinanzierung nicht übersteigt, ist das eine gute Sache. Leider sieht man diesen Zinssatz nicht auf den ersten Blick und ist das Ausrechnen und Vergleichen häufig anspruchsvoll.
Der wirkliche „Killer“ ist hingegen das Angebot einer Operating-Leasing-Variante, die wirtschaftich einer Automiete über mehrere Jahr entspricht. Die Unterschiede im einzelnen:
Finanzierungs-Leasing
Beim Finanzierungs-Leasing wird nicht nur eine
Leasingrate für eine bestimmte Laufzeit vereinbart, sondern auch ein –
meist niedriger Restwert – um den das Auto nach Ablauf des
Leasingvertrages sinnvollerweise erworben wird. Im Ergebnis zahlt der
Kunde den Wertverlust des Autos zuzüglich Zinsen.
Beispiel: Kaufpreis € 50.000,- - Restwert (eher niedrig)
€ 20.000,-
Kosten für den Leasingnehmer: Eine Leasingrate, die
einerseits die Differenz von € 30.000,- abdeckt, andererseits wie bei
einer Kreditfinanzierung Zinsen enthält. Kann der Leasingnehmer nach
Ablauf des Leasingvertrages das Auto selbst um zB € 25.000,- verkaufen,
gehört der über dem Restwert liegende Betrag von € 5.000,- dem
Leasingnehmer, was seine Kosten über die gesamte Vertragsdauer reduziert.
Insgesamt trägt der Leasingnehmer € 30.000,- plus Zinsen abzüglich €
5.000,- Gewinn beim Verkauf.
Operating-Leasing
Beim Operating-Leasing wird kein Restwert vereinbart, sondern nur eine Leasingrate für eine bestimmte Laufzeit. Es gibt (offiziell) gar keinen Restwert und kann der Kunde das Auto nach Ablauf des Leasingvertrages auch nicht selbst um einen vordefinierten Preis erwerben. Der Kalkuation der Leasingrate liegt aber natürlich ein Restwert zugrunde, den die Leasinggesellschaft nicht sagt bzw auch nicht sagen darf.
Beispiel: Kaufpreis € 50.000,- -
Restwert (eher niedrig) € 20.000,-
Kosten für den Leasingnehmer: Eine Leasingrate, die
einerseits die Differenz von € 30.000,- abdeckt, andererseits wie bei
einer Kreditfinanzierung Zinsen enthält. Alles also wie beim
Finanzierungs-Leasing. Nach Ablauf des Leasingvertrages verkauft jedoch
die Leasinggesellschaft das Auto um zB € 25.000,- und lukriert dabei einen
Gewinn von € 5.000,-. Insgesamt trägt der Leasingnehmer € 30.000,- plus
Zinsen. Den Gewinn beim Verkauf in Höhe von knapp € 5.000,- kassiert die
Leasinggesellschaft.
Der Schmäh
1. Der
Trick ist schon alt, aber dennoch erwähnenswert: In die
Leasingrate werden Nebenleistungen hineingepackt wie zB Versicherungen,
Gewährleistungsverlängerungen, sogar neue Autoreifen etc. Dadurch wird die
Berechnung des Zinssatzes und ein Vergleich mit einer Kreditfinanzierung
erschwert. Um besser vergleichen zu können, sollten Sie sich eine
Leasingrate ohne irgendwelche Zusatzleistungen anbieten lassen. Das gilt
auch für Angebote über Finanzierungs-Leasing-Verträge.
2. Der wirkliche Reinfaller lauert
anderswo: Da der Restwert bei beiden Leasing-Varianten
üblicherweise eher niedrig angesetzt wird (meist deutlich unter dem
erwarteten Marktwert), ist es für den Anbieter ein Leichtes, beim
Operating-Leasing den geheimen und nur kalkulatorischen Restwert etwas
höher anzusetzen als bei seinem Angebot des Finanzierungs-Leasings.
Dadurch muss sich für das Operating-Leasing eine etwas
geringere Leasingrate ergeben, worauf nicht wenige hereinfallen. Was dabei
nicht bedacht wird ist, dass die Differenz zwischen dem Restwert von zB €
20.000,- und dem späteren Verkaufserlös von zB € 25.000,- dann allerdings
die Leasinggesellschaft einstreift! Beim Finanzierungsleasing lukriert den
Vorteil hingegen der Leasingnehmer. Alles klar?
Rufen Sie uns bitte an, wenn Sie Fragen haben und lassen Sie die
Finger von Operating-Leasing-Verträgen.
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
