Einsicht in das Auftragnehmerkonto
Im Bereich der Auftraggeberhaftung wurden zur Verhinderung von Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen strenge Haftungsbestimmungen für Auftraggeber beschlossen. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens bis zum Höchstausmaß von 20 % des geleisteten Werklohns, sofern nicht das beauftragte Unternehmen im Zeitpunkt der Leistung in der Gesamtliste der haftungsbefreiten Unternehmen (HFU-Liste) geführt wird, oder der Auftraggeber 20 % des zu leistenden Werklohnes an die Gebietskrankenkasse zahlt.
Nach einer einmaligen Registrierung können die vorgeschriebenen Beiträge und Zahlungen online mittels WEBEKU - ähnlich wie bei FinanzOnline - eingesehen werden. Der Auftragnehmer kann online Einsicht in die Zahlungen des Auftraggebers auf das Sozialversicherungskonto des Auftragnehmers – die schuldbefreiende Wirkung haben – erhalten, was eine Vereinfachung und eine zusätzliche Sicherheit für den Auftragnehmer darstellt. Wie das geht sehen Sie hier.
