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Ausnahme von der GSVG/FSVG-Pflichtversicherung für Kleinunternehmer

Beispiel: Kleinunternehmer gem § 4 Abs 1 Z 7 GSVG
Werte
2010

Ja

wenn versicherungspflichtige
Einkünfte < € 4.395,96
+ Umsatz < € 30.000,-
+ 60 Monate erfüllt

Nein

wenn versicherungspflichtige Einkünfte aus
Gewerbebetrieb zB € 4.500,- dh > € 4.395,96

KV
€ 0,--

7,65 % von BGL,

MBGL € 7.839,60

€ 599,73 pa

PV
€ 0,--

16,25 %, von BGL

MBGL: 9.819,60

€ 1.595,69

UV

€ 96,36 pa

 

€ 96,36 pa

Summe

€ 96,36 pa

 

€ 2.291,78 pa*

Achtung: Geringfügiges Überschreiten der maßgeblichen Grenzen kann zu Mehrkosten von € 2.195,42 und mehr führen bzw. zu etwas geringeren Mehrkosten in den ersten 3 Jahren nach Unternehmensgründung !!


Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!