Ausnahme von der GSVG/FSVG-Pflichtversicherung für Kleinunternehmer
- Möglichkeit der Befreiung von der Kranken- und
Pensions-Pflichtversicherung, wenn die gewerbliche Tätigkeit nur in
geringfügigem Umfang ausgeübt wird, dh
versicherungspflichtige Einkünfte < ASVG-Geringfügigkeitsgrenze = € 4.395,96 für 2010
und
Umsatz < € 30.000,-/Jahr = „Kleinunternehmer“ gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG (dh ein einmaliges Überschreiten der Grenze um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich)
und
innerhalb der letzten 60 Kalendermonate max. 12 Monate GSVG-Pflichtversicherung
oder das Regelpensionsalter (60 Jahre: Neuregelung ab 9/2009 – auch für Männer gelten die 60 Jahre) wurde erreicht
oder das 57. Lebensjahr wurde vollendet und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung waren die Einkommens- und Umsatzgrenzen erfüllt
- Unfallversicherung bleibt bestehen, kein Versicherungsschutz in KV
und PV
- gilt für Versicherte gem § 2 Abs 1 Z1 GSVG:
Mitglieder der Wirtschaftskammern
(insb. Einzelunternehmer mit Gewerbeschein) und Ärzte (versichert gem. § 2 Abs 2 FSVG),
- gilt daher nicht für persönlich
haftende Gesellschafter von OHG/OEG und KG/KEG,
Gesellschafter-Geschäftsführer, andere Freiberufler!
- rückwirkende Ausnahme von GSVG/FSVG-Pflichtversicherung ab 1.
Jänner des Jahres möglich, in dem der Antrag gestellt wurde und wenn
keine Leistungen bezogen wurden; Wenn Leistungen bezogen werden, wirkt
die Ausnahme erst mit dem auf die Antragstellung folgenden
Monatsersten.
Beispiel 1: Kleinunterunternehmer hat seit 01.01.2005 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Am 15.01.2006 wird der Antrag auf Ausnahme von der GSVG-Pflichtversicherung gestellt. Der Antrag wirkt erst ab 01.01.2006. Für das Jahr 2005 sind daher die KV- und PV-Beiträge zu zahlen.
Beispiel 2: Kleinunternehmer seit 01.01.2006. Anfang März 2006 wird eine ambulante Behandlung benötigt. Es wird am 15.04.2006 rückwirkend der Antrag auf Ausnahme von der GSVG- Pflichtversicherung gestellt. Der Antrag auf Ausnahme wirkt erst mit 01.05.2006.
- nur auf Antrag, Formular siehe Beilage und http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/MMDB135971_Dokument1.pdf
| Beispiel: | Kleinunternehmer gem § 4 Abs 1 Z 7 GSVG | ||
| Werte 2010 |
Ja wenn versicherungspflichtige |
Nein wenn versicherungspflichtige
Einkünfte aus |
|
|---|---|---|---|
| KV |
€ 0,--
|
7,65 % von BGL, MBGL € 7.839,60 |
€ 599,73 pa |
| PV |
€ 0,--
|
16,25 %, von BGL MBGL: 9.819,60 |
€ 1.595,69 |
| UV |
€ 96,36 pa |
€ 96,36 pa |
|
| Summe |
€ 96,36 pa |
€ 2.291,78 pa* |
|
Achtung: Geringfügiges Überschreiten der maßgeblichen Grenzen kann zu Mehrkosten von € 2.195,42 und mehr führen bzw. zu etwas geringeren Mehrkosten in den ersten 3 Jahren nach Unternehmensgründung !!
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
