"Aushilfen"
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< € 28,13/Tag¹ |
NORMALFALL |
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+ 1,4 % UV2) + 16,4 % DG-Abgabe2) |
+ Vollversicherung SV |
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+ 1,4 % UV2) + 16,4 % DG-Abgabe2) |
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- Die Grenze € 28,13/Tag gelangt bei allen
Beschäftigungsverhältnissen, die für kürzere Zeit als 1 Kalendermonat
vereinbart wurden und bei fallweiser Beschäftigung zur Anwendung. Die
Grenze € 366,33/Monat gelangt bei Beschäftigungsverhältnissen mit
unbestimmter Dauer od. vereinbarter Dauer von länger als 1 Kalendermonat
zur Anwendung. Achtung: falls länger als 1 Monat beschäftigt,
fallen zusätzlich Beiträge an die MVK in Höhe von 1,53 %
an.
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DG-Anteil beträgt für geringfügig beschäftigte
Arbeiter/Angestellte/freie DN: 16,4 % DGA + 1,4 % UV = 17,8 %
insgesamt; zu zahlen 1x jährlich, wenn Summe der geringfügigen
Entgelte > € 549,50/Monat;
für DN ab dem 60. Lebensjahr entfällt die UV von 1,4 %.
DN zahlt selbst DN-Anteil, wenn er aufgrund mehrerer geringfügiger Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet:- Angestellte und freie DN, die Angestelltentätigkeit verrichten → 13,65 %
- Arbeiter und freie DN, die Arbeitertätigkeiten verrichten → 14,20 %.
- Angestellte und Arbeiter und ab 1.1.2008 auch freie DN zusätzlich 0,5 % Arbeiterkammerumlage
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
