"Aushilfen" ab 2012
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< € 28,89/Tag¹ |
NORMALFALL |
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+ 1,4 % UV2) + 16,4 % DG-Abgabe2) |
+ Vollversicherung SV |
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+ 1,4 % UV2) + 16,4 % DG-Abgabe2) |
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- Die Grenze € 28,89/Tag gelangt bei allen Beschäftigungsverhältnissen, die für kürzere Zeit als 1 Kalendermonat vereinbart wurden und bei fallweiser Beschäftigung zur Anwendung. Die Grenze € 376,26/Monat gelangt bei Beschäftigungsverhältnissen mit unbestimmter Dauer od. vereinbarter Dauer von länger als 1 Kalendermonat zur Anwendung. Achtung: falls länger als 1 Monat beschäftigt, fallen zusätzlich Beiträge an die MVK in Höhe von 1,53 % an.
- DG-Anteil beträgt für geringfügig beschäftigte Arbeiter/Angestellte/freie DN: 16,4 % DGA + 1,4 % UV = 17,8 % insgesamt; zu zahlen 1x jährlich, wenn Summe der geringfügigen Entgelte > € 564,39/Monat;
für DN ab dem 60. Lebensjahr entfällt die UV von 1,4 %.
DNzahlt selbst DN-Anteil, wenn er aufgrund mehrerer geringfügiger Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet:- Angestellte und freie DN, die Angestelltentätigkeit verrichten → 13,65 %
- Arbeiter und freie DN, die Arbeitertätigkeiten verrichten → 14,20 %.
- Angestellte und Arbeiter und ab 1.1.2008 auch freie DN zusätzlich 0,5 % Arbeiterkammerumlage
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
