Welches Finanzamt ab 1.7.2010 zuständig ist
Ende April haben die Finanzämter Informationen ausgeschickt, in denen eine Abtretung des Steueraktes natürlicher Personen an das Wohnsitzfinanzamt angekündigt wird. Hintergrund ist eine Änderung des AVOG ab 1.7.2010 wonach für natürliche Personen, also insbesondere Einzelunternehmer ausschließlich das Wohnsitzfinanzamt und nicht mehr das Betriebsfinanzamt zuständig ist.
Der Finanzamtswechsel hat keine besonders dramatische Bedeutung, denn es schließlich gleichgültig, wo man seine Steuern abliefert; es kostet überall gleich viel. Natürlich erhält man bei einem Wechsel des Finanzamtes auch eine neue Steuernummer.
Aus „wichtigem Grund“
kann jedoch beantragt werden, dass das Betriebsfinanzamt weiterhin
zuständig bleibt. Wichtige Gründe sind insbesondere das Vorliegen "einer
großen Distanz zwischen Wohnung und Betriebsstätte" und die
"Zweckmäßigkeit im Hinblick auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des
Veranlagungsverfahrens und damit eine entsprechende Zeit- und
Kostenersparnis."
Den bisher gestellten Anträgen wurde erfreulicherweise eher großzügig in Richtung eines Wahlrechtes stattgegeben.
Fragen Sie uns bitte, wenn Sie von einem Finanzamtswechsel berührt werden. Wir erörtern gerne mit Ihnen, welche Vorgangsweise in Ihrem Fall zweckmäßig ist .
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
