Hackl und Co OG Steuerberatungsgesellschaft - Springe direkt:

Ordnungsmäßigkeit der steuerlichen Aufzeichnungen

Mit 1. Jänner 2007 trat eine Reihe von neuen Anforderungen an die steuerlichen Aufzeichnungen in Kraft, die alles andere als harmlosen Formalismus darstellen. Denn: Werden die strengen Anforderungen nicht erfüllt, kann es leicht zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt kommen.

Zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Führung von Büchern und Aufzeichnungen verlangt die Finanz,

Dies sind nur die für die Praxis wichtigsten Neuerungen; so wurde unter anderem auch im Hinblick auf allfällige Betriebsprüfungen eine Mitwirkungspflicht des Geprüften an seiner Überprüfung gesetzlich normiert. Sich auf den Standpunkt zurück zu ziehen, das Finanzamt müsse beweisen, dass etwas nicht richtig sei, wird daher in Zukunft nicht so einfach funktionieren.


Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!