Hackl und Co OG Steuerberatungsgesellschaft - Springe direkt:

Führung des Kassabuches mit Excel?

Immer wieder werden wir gefragt, ob es zulässig ist, das Kassabuch nicht händisch, sondern mittels EDV insbesondere über Excel zu führen. Die Antwort lautet "prinzipiell ja", bedarf jedoch näherer Erläuterungen:

Der langen Rede kurzer Sinn: In den kleineren Fällen und wenn das Kassabuch eher nur wenige Eintragungen pro Monat enthält, sollten Sie wirklich bei der guten alten händischen Führung bleiben. Was das Auge sieht, glaubt das Herz. Wenn Sie in größeren Fällen und bei einer Vielzahl von Eintragungen über die Führung mittels EDV nachdenken, achten Sie bitte insbesondere beim Einsatz von Excel darauf, dass durch Ausdrucke, Protokolle, Paraphen etc. sichergestellt bzw. glaubhaft gemacht wird, dass keine nachträglichen Veränderungen von Eintragungen erfolgt sind.

Der Einsatz von Excel für die Führung des Kassabuches ohne begleitende Maßnahmen wird für sich alleine keine materielle Nichtordnungsmäßigkeit begründen. Die Richtigkeit des Kassabuchs kann jedoch nicht vorausgesetzt, sondern muss im Einzelfall vom Abgabepflichtigen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.


Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!