Übertragung stiller Reserven
| Steuersubjekt | Behandlung der stillen Reserven |
| Natürliche Person |
Übertragungsbeschränkungen: Übertragung stiller Reserven nur möglich
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| Personengesellschaft hinsichtlich am Vermögen beteiligter natürlicher Personen - sog. "fraktioniertes Vorgehen" |
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| Juristische Personen | keine Übertragung, keine
Übertragungsrücklage Übertragung war für bis zum 31.12.2004 aufgedeckte stille Reserven möglich |
Wissenswertes aus den EStR 2000:
Stille Reserve ist der Unterschiedsbetrag zwischen Erlös und Restbuchwert (nach laufender Afa) des ausgeschiedenen Wirtschaftsgutes. Veräußerungskosten sind laufender Aufwand und kürzen nicht den Unterschiedsbetrag. Aufgedeckte stille Reserven können auch teilweise sofort versteuert und teilweise übertragen werden. Der bei teilweiser Übertragung verbleibende Rest kann entweder einer Übertragungsrücklage zugeführt oder versteuert werden.
Die Entnahme von Wirtschaftsgütern ist kein Veräußerungsvorgang. Es ist jedoch nicht schädlich, wenn das Wirtschaftsgut seinerzeit im Wege einer Einlage dem Betriebsvermögen zugeführt worden ist. Auch wenn bei einem schwebenden Dauervertrag (zB Mietrecht) Anschaffungskosten nicht zu bilanzieren waren, ist eine aufgedeckte stille Reserve übertragbar.
Grundstücke: Wird auf ein bebautes Grundstück übertragen, so hat der § 5-Ermittler eine Aufteilung analog den entsprechenden Anschaffungskosten vorzunehmen. Bei den übrigen Gewinnermittlungsarten ist nur Übertragung auf das Gebäude zulässig. Wird ein bebautes Grundstück veräußert, ist zur Ermittlung der auf Grundstück und Gebäude entfallenden stillen Reserven der Veräußerungserlös im Verhältnis der Verkehrswerte auf Grundstück und Gebäude aufzuteilen.
Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1988: Wird der Veräußerungserlös erst in späteren Jahren vereinnahmt, so steht dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit offen, den Buchwert sofort als Betriebsausgabe abzusetzen oder nach Art eines Merkpostens zu behandeln. Die Frist für den Verwendungszeitraum beginnt in beiden Fällen mit dem Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven. Die stille Rücklage ist im Jahr des Zufließens zu übertragen.
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
