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Lehrstellen- und Arbeitsplatzförderungen

Lehrstellenförderung ab 28.6.2008

Berufsausbildung von Lehrlingen (Berufsausbildungsgesetz – BAG) idF BGBl. I Nr. 82/2008; www.lehre-foerdern.at

Mit dem Jugendbeschäftigungspaket wurden die Rahmenbedingungen und Ziele für ein neues unternehmensbezogenes Lehrlingsförderungssystem einheitlich im Berufsausbildungsgesetz geregelt. Die Förderungen werden über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt. Förderkriterien und Förder¬höhen werden in einer eigenen Förderrichtlinie geregelt. Diese wird im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates beschlossen und gilt nach Bestätigung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

Das neue Fördersystem umfasst nachstehende neue Förderungen:

Basisförderung Förderung neuer, zusätzlicher Lehrstellen
"Blum-Bonus II":
Weitere qualitätsbezogene Förderungen

Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 beginnen, statt der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie von € 1.000. Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:

  • im ersten Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigungen,
  • im zweiten Lehrjahr 2 KV-Lehrlingsentschädigungen,
  • im dritten und vierten Lehrjahr jeweils 1 KV-Lehrlingsentschädigung.

Für alle Lehrlinge, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben, bleibt es bei der Lehrlingsausbildungsprämie. Für solche Lehrverhältnisse kann letztmalig bei der Veranlagung 2012 eine Lehrlingsausbildungsprämie geltend gemacht werden; § 108f Abs 5 EStG.

Statt bisher einer Gutschrift beim Jahresabschluss am Abgabenkonto des Unternehmens wird die Förderung künftig sichtbar ausbezahlt (steuerfrei so wie bisher).

Statt dem bisherigen Blum-Bonus – der Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS – werden neue Lehrstellen in folgenden Fällen mit einer Prämie von jeweils € 2.000,- gefördert:

  • Alle Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung
  • Alle Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings
  • Alle Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings

Voraussetzung ist jeweils, dass das Lehrverhältnis für mindestens ein Jahr aufrecht ist. Die Förderung für Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 beginnen, ist vorläufig bis 31.12.2010 befristet.

  • Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
  • Ausbildungsverbünde = zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
  • Weiterbildung der Ausbilder
  • Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
  • Maßnahmen für Lehrlinge mit Lern¬schwierigeiten
  • Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen

Details zur Lehrstellenförderung ab 28.6.2008

Wer kann die Förderung beantragen?

Wie kommt das Unternehmen zu seinem Förderungsantrag?

Wie wird die Förderung beantragt?

Das neue Fördersystem umfasst nachstehende neue Förderungen, die auf den folgenden Seiten im Detail beschrieben sind:


Details zur Basisförderung ab 28.6.2008

 Was wird gefördert  Höhe Voraussetzungen
  • Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr
  • Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt
  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • Für das 3. bzw 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
  • Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet
  • Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. die tatsächlich bezahlte Lehrlingsentschädigung bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.
  • Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008
  • Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet.
  • Die Lehrlingsentschädigung darf nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.

Details zum "Blum-Bonus II" ab 28.6.2008

 Was wird gefördert  Höhe Voraussetzungen
  • Start der Lehrlingsausbildung in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung
  • Start der Lehrlingsausbildung in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings
  • Wiederaufnahme der lehrlingsausbildung nach mindestens 3 Jahren
  • € 2.000,- für jedes geförderte Lehrverhältnis

Allgemein:

  • Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008
  • Der Lehrling muss 12 Monate im Lehrbetrieb ausgebildet worden sein.
  • Aufrechtes Lehrverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Das Kontingent von 10 Lehrlingen pro Lehrberechtigtem ist noch nicht ausgeschöpft.


Zusätzlich für Unternehmensgründer:

  • Gründung nach dem 31.12.2007, belegt durch Formular NeuFö1
  • Ein Feststellungsbescheid gemäß §3a BAG
  • Lehrlingsaufnahme bis spätestens 31.12.2010


Zusätzlich bei neuer Lehrlingsausbildung in bestehenden Unternehmen:

  • Ein neuer Feststellungsbescheid gemäß §3a BAG
  • Erstmalige Lehrlings¬aufnahme nach dem 31.12.2007 auf Basis dieses Feststellungsbescheides
  • Lehrlingsaufnahme bis spätestens 1 Jahr nach Aufnahme des ersten Lehrlings auf Basis des neuen Feststellungsbescheides


Zusätzlich bei Wiedereinstieg in die Lehrlingsausbildung:

  • Wiedereinstieg in die Lehrlingsausbildung nach dem 31.12.2007
  • Die Lehrlingsausbildung wird nach mindestens 3 Jahren Ausbildungspause wieder aufgenommen
  • Lehrlingsaufnahme bis spätestens 1 Jahr nach Wiedereinstieg



Details zu weiteren qualitätsbezogenen Lehrstellenförderungen ab 28.6.2008

   Was wird gefördert  Höhe Voraussetzungen
Ausbildungs-
nachweis zur

Mitte der Lehrzeit

Positive Absolvierung
eines Praxistests zur Mitte der Lehrzeit

  • Die Förderung beträgt pro Lehrling € 3.000,-
  • Bei Lehrzeitanrechnungen erfolgt eine Aliquotierung
  • Eintrittsdatum in das Lehr-
    verhältnis nach dem 27.06.2008
  • Führung einer Ausbildungsdokumentation
  • Positive Absolvierung eines Praxistests
    durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit
  • Alle Lehrlinge der in diesem Betrieb ausgebildeten Lehrberufe (des ent-
    sprechenden Jahrgangs) müssen an dem Praxistest teilnehmen
  • Bei Lehrzeitanrechnungen müssen min-
    destens 6 Monate Ausbildung in dem zu fördernden Betrieb stattgefunden haben.
Ausbildungs-
verbünde = Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungs-
maßnahmen
  • Ausbildungsverbundmaß-
    nahmen, die bescheid-
    mäßig vorgeschrieben sind
  • Freiwillige Ausbildungs-
    verbundmaßnahmen
  • Berufsbezogene Zusatz-
    ausbildungen für Lehrlinge
  • Vorbereitungskurse auf die
    Lehrabschlussprüfung
  • Verbereitungskurse auf die
    Berufsreifeprüfung ohne
    Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die
    Arbeitszeit
  • 75 % der Kurskosten exkl. USt bis max € 1.000,- pro
    Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem
    Lehrbetrieb bzw. max € 10.000,- pro Kalenderjahr (ab 40
    Lehrlingen € 11.000,-, je weitere 10 Lehrlinge steigt die
    Deckelung um € 1.000,-) und Lehrbetrieb für:
    • Ausbildungsverbundmaßnahmen
    • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
    • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
    Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max € 40,-/Tag
  • 75 % der Kurskosten exkl. USt. bis max € 250,- pro
    Lehrling bzw. max € 2.500,- pro Kalenderjahr und
    Lehrbetrieb für:
    • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen
  • Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlings-
    entschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) für:
    • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung
  • Die Maßnahme hat nach dem 27.06.08 begonnen
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungs-
    kosten inkl. Fahrt- und Unterbringungs-
    kosten
  • Aufrechtes Lehrverhältnis. Bei Vorberei-
    tungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max 6 Monate nach Ende der Lehrzeit.
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 40,-.

Weitere qualitätsbezogene Förderungen

   Was wird gefördert  Höhe Voraussetzungen
Weiterbildung
der Ausbilder
Maßnahmen, die der Weiter-
bildung der Ausbilder dienen.
75 % der Kurskosten exkl. USt. bis
max € 1.000,- pro Ausbilder und
Kalenderjahr
  • Vorhandene Ausbilderqualifikation
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt-
    und Unterbringungskosten
Ausgezeichnete
und gute Lehr-
abschluss-
prüfungen
  • Lehrabschlussprüfung mit
    gutem Erfolg
  • Lehrabschlussprüfung mit
    Auszeichnung
  • Lehrabschluss mit gutem
    Erfolg:
    €200,- pro Lehrabschlussprüfung
  • Lehrabschlussprüfung mit
    Auszeichnung:
    €250,- pro Lehrabschlussprüfung
  • Die Lehrabschlussprüfung hat nach dem 27.06.2008
    stattgefunden.
  • Der Kandidat hat beim erstmaligen Antritt die Lehrabschluss-
    prüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg bestanden.
    Bei Doppellehren ist eine Förderung nur für die erste abgelegte
    Lehrabschlussprüfung möglich.
  • Der Kandidat hat zumindest die letzten 12 Monate vor dem
    Lehrzeitende beim antragstellenden Betrieb gelernt.
  • Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden.
  • Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monate
    nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.
Maßnahmen
für Lehrlinge mit
Lernschwierigkeiten
Kosten des Unternehmens
bei:
  • Wiederholung einer Berufs-
    schulklasse
  • Verbereitungskursen auf
    Nachprüfungen in der
    Berufsschule oder auf die
    theoretische Lehr-
    abschlussprüfung
  • Nachhilfekursen auf
    Pflichtschulniveau
    (Deutsch, mathematik,
    lebende Fremdsprache
    oder Muttersprache bei
    Lehrlingen mit Migrations-
    hintergrund)
  • Bei Wiederholung der Berufsschul-
    klasse: Abgeltung der kollektivvertrag-
    lichen Bruttolehrlingsentschädigung
    für die Zeit des zusätzlichen Berufs-
    schulunterrichts und allfällige
    Internatskosten
  • Bei Vorbereitungskursen auf Nach-
    prüfungen oder auf die theoretische
    Lehrabschlussprüfung sowie bei
    Nachhilfekursen auf Pflichtschul-
    niveau: 100 % der Kurskosten exkl.
    USt. bis max € 1.000,- pro Lehrling
    über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb
  • Die Maßnahme hat nach dem 27.06.08 begonnen
  • Wiederholung der Berufschulklasse:
    • Lehrling wiederholt negativ absolvierte Klasse
    • innerhalb der für den jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen
      Lehrzeit (im Bedarfsfall bis 1 Jahr nach Lehrzeitende)
    • über das im Lehrplan vorgesehene Stundenausmaß
      hinaus
    • bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender
      Internatskosten durch den Betrieb.
  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen oder auf die
    theoretische Lehrabschlussprüfung und Nachhilfekurse auf
    Pflichtschulniveau:
    • Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und
      Unterbringungskosten
    • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorberei-
      tungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende
    • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 40,-.

Weitere qualitätsbezogene Förderungen

  Was wird gefördert? Höhe Voraussetzungen
Gleichmäßiger
Zugang von
jungen Frauen
und jungen
Männern zu
verschiedenen
Lehrberufen

Maßnahmen und Projekte zur Aufhebung der
geschlechtsspezifischen Unterscheidung des
Lehrstellenmarktes

Beispiele:

  • Öffentlichkeitsarbeit von Betrieben für Jugend-
    liche und deren Eltern
  • Gendergerechts Job Coaching
  • Initiativen zur Förderung junger Frauen in
    technikorientierten Lehrberufen
  • Sensibilisierung von Unternehmen und deren
    Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit der
    Beschäftigung in nicht traditionellen Lehr-
    berufen von Frauen und Männern
  • Teilnahmen von Betrieben an Projekten zur
    Unterstützung von jungen Frauen in ihrer
    Berufswahl in nicht traditionellen Lehrberufen
Wird vom Förderausschuss je nach
Maßnahme und Projekt festgelegt
  • Vorhandenes Förderbudget
  • Genehmigung der Maßnahme / des Projektes
    durch den Förderausschuss

Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!