Gewinnfreibetrag macht Lust …
… auf Investitionen. Denn die Steuerersparnis für bestimmte Investitionen ist so hoch, dass diese im besten Fall zu 100 % vom Finanzamt bezahlt werden. Wer wird da nicht investieren?
Was ist neu am Gewinnfreibetrag ab 2010?
Die besonderen Neuerungen gegenüber dem Freibetrag für investierte Gewinne (2008 und 2009) bestehen darin, dass
- auch bilanzierende Einzelunternehmer und Personengesellschaften den Freibetrag in Anspruch nehmen können und nicht nur jene Unternehmer, die Ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln; Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbHs bleibt der Freibetrag verwehrt.
- Höchstgrenze von 10 % auf 13 % des Gewinnes angehoben wurde,
- und dass ein Grundfreibetrag von bis zu € 3.900,- jeder natürlichen Person im Rahmen der betrieblichen Einkünfte immer zusteht, dh auch wenn nichts investiert wird. Der Grundfreibetrag beträgt 13 % der ersten € 30.000,- des Gewinnes und soll einen gewissen Ausgleich zum lohnsteuerlich begünstigten Jahressechstel eines Dienstnehmers darstellen. Für Gewinne über € 30.000,- hinkt der Vergleich mit dem Jahressechstel, da der selbständige Unternehmer im Gegensatz zum Dienstnehmer investieren muss, um in den Genuss des Freibetrages zu kommen.
Welche Investitionen sind begünstigt?
Alle Investitionen in körperliche abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer und Behaltedauer von mindestens vier Jahren. Dazu gehören zB Büromöbel, Computer und sogar die Herstellung von Gebäuden. Auch die Anschaffung bestimmter Wertpapiere ist begünstigt. Nicht gefördert werden wie bisher PKW und Kombi, gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter und einige wenige andere.
Die Wirkungsweise des Gewinnfreibetrages soll an nachfolgenden Beispielen dargestellt werden:
| Angaben | Fall A | Fall B |
|---|---|---|
| Steuerlicher Gewinn | 20.000,- | 130.000,- |
| Grundfreibetrag ohne Investition 13 % von max 30.000,- | -2.600,- | -3.900,- |
| Investitionsbedingter Freibetrag, falls entsprechend investiert wird z.B. in Büromöbel |
-0,- | -13.000,- |
| Gewinn nach Freibetrag daher | 17.400,- | 113.100,- |
| Einkommensteuer-Progression | 36,5% | 50% |
| Steuervorteil daher 36,5 % von 2.600,- bzw. 50,0 % von 16.900,- | 949,- | 8.450,- |
| zuzüglich Steuervorteil durch Abschreibung (Afa) | 0,- | 6.500,- |
| Summe Steuerersparnis daher | 949,- | 14.950,- |
Geltendmachung und allfällige Nachversteuerung des Freibetrages: Der durch Investitionen bedingte Freibetrag wird letztendlich in der Steuererklärung des betreffenden Jahres geltend gemacht. Zuvor haben jedoch ganz bestimmte und detaillierte Aufzeichnungen zu den Investitionen und zum Freibetrag zu erfolgen. Scheidet ein Wirtschaftsgut bereits innerhalb von vier Jahren wieder aus dem Betriebsvermögen aus, kommt es insoweit zu einer Nachversteuerung des Freibetrages.
Zusammenfassung und Empfehlungen: Wer den Gewinnfreibetrag nicht nutzt und entsprechend investiert, der lässt bares Geld liegen. Sofern keine sinnvollen betrieblichen Investitionen möglich sind, sollten entsprechende Wertpapiere angeschafft werden. Bitte fragen Sie uns unbedingt; die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Detail höchst komplex.
Die Gewinnfreibetrag-Details für Profis (383KB)
Gewährleistung: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für unsere (hier naturgemäß nur kurz gefassten) Hinweise und Berechnungen keine Gewähr übernehmen können. Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten!
